Die mobilen und explosionsgeschützten Benzintankstellen von SENSOR TECHNIK sind in zwei Ausführungen erhältlich: aus leichtem und strapazierfähigem Kunststoff oder in robuster Stahlausführung. Die Variante aus Polyethylen (PE) überzeugt durch ihren korrosionsfreien Kunststoffbehälter, der langlebig und wartungsarm ist. Beide Modelle sind ideal für den sicheren und flexiblen Einsatz, um Fahrzeuge mit Benzin direkt vor Ort zu betanken.
Die Beförderung von gefährlichen Gütern unterliegt in Österreich dem Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG), das spezifische Vorgaben für Transport und Sicherheit definiert. Auf internationaler Ebene gelten weitere Regelwerke wie das ADR für den Straßentransport, das RID für den Schienentransport und das ADN für Transporte auf Binnenwasserstraßen. Für den Seetransport kommt der IMDG-Code zum Einsatz, der weltweit Standards für die Handhabung gefährlicher Güter auf Schiffen festlegt. Diese Bestimmungen gewährleisten, dass mobile Tankanlagen sicher und gesetzeskonform verwendet werden können.
Mit mobilen Tankanlagen aus Polyethylen können Arbeitsmaschinen oder Nutzfahrzeuge, die mit Diesel oder Bio-Diesel betrieben werden, direkt vor Ort betankt werden. Dadurch entfallen zeitaufwändige Fahrten zu Tankstellen oder Bauhöfen, was Betriebsausfälle reduziert. Die robusten und langlebigen Tanks aus Polyethylen oder Stahl lassen sich einfach auf einem Pick-up oder Kleinlastwagen transportieren. Dank der mitgelieferten Ausstattung sind die mobilen Tankanlagen sofort einsatzbereit und bieten höchste Sicherheit durch ihre UN-Zulassung.
Mobile Tankanlagen von SENSOR TECHNIK erfüllen die Anforderungen des europäischen ADR-Abkommens für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße. Dadurch können sie problemlos auf Lastwagen oder kleineren Fahrzeugen transportiert werden. Sie eignen sich ideal für den flexiblen Einsatz an wechselnden Standorten. Erhältlich in verschiedenen Größen und Sets, bieten sie ein umfangreiches Zubehörprogramm, einschließlich Pumpen und weiteren Komponenten.
Der Transport von Gefahrgut erfordert die Verwendung bauartgeprüfter und zugelassener Behälter. In Deutschland regeln die GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) und die GGVSee (Gefahrgutverordnung See) den sicheren Transport mobiler Tankanlagen. International gelten Regelwerke wie das ADR für den Straßentransport, das RID für den Schienentransport, das ADN für Binnenwasserstraßen und der IMDG-Code für den Seetransport. Diese Vorschriften stellen sicher, dass mobile Tankanlagen weltweit sicher und rechtskonform eingesetzt werden können.
Mobile Tankanlagen können gemäß Gefahrgutverordnung als IBC (z. B. UN 31A für Stahl, UN 31H für Kunststoff oder UN 31HZ für kombinierte Materialien) oder als Verpackung (z. B. UN 1A1 oder UN 1A2) zugelassen werden. Diese Zulassung ermöglicht den Transport unter „vereinfachten Bedingungen“ gemäß ADR 1.1.3.6. Dabei werden gefährliche Güter in Beförderungskategorien unterteilt, wie etwa Benzin in Kategorie 2 (maximal 333 Liter) oder Diesel in Kategorie 3 (maximal 1.000 Liter).
Ein Gefahrgutfahrerschein ist nicht erforderlich, wenn die im ADR 1.1.3.6.3 festgelegten Höchstmengen nicht überschritten werden. Das bedeutet, dass Sie bis zu 1.000 Liter Diesel oder 333 Liter Benzin transportieren können, ohne Ihr Fahrzeug als Gefahrguttransporter kennzeichnen oder spezielle Ausrüstung mitführen zu müssen. Werden jedoch Stoffe unterschiedlicher Beförderungskategorien transportiert, kommt die sogenannte 1.000-Punkte-Regel zum Einsatz. Hierbei wird die Menge in Liter der Kategorie 2 mit dem Faktor 3 und der Kategorie 3 mit dem Faktor 1 multipliziert. Die Gesamtpunktzahl darf dabei 1.000 Punkte nicht überschreiten, um weiterhin ohne Gefahrgutfahrerschein transportieren zu können.
Die Kennzeichnung von mobilen Tankanlagen erfolgt gemäß GGVSEB Kapitel 5.2 und beinhaltet folgende Elemente:
Ein Hinweis auf die Stapelfähigkeit: „nicht stapelbar“ oder „stapelbar“ (bei „stapelbar“ muss die zulässige Stapellast angegeben sein).
Zwei Symbole für „Umweltgefährdende Stoffe“, die an Vorder- und Rückseite platziert werden.
Zwei Gefahrzettel „Entzündbare Flüssigkeiten“, die jeweils vorne und hinten angebracht werden müssen.
Zwei UN-Nummern, ebenfalls vorne und hinten anzubringen.
Gefahrenhinweise nach GHS, die sich an dem beförderten Medium orientieren.
Diese Kennzeichnungen gewährleisten eine klare Identifizierung und Einhaltung der Sicherheitsvorgaben im Gefahrguttransport.